Published: 20 Februar 2024

Briefwahl

Am Sonntag, den 9. Juni 2024, finden in Schweden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

So gehen Sie vor

  1. Bereiten Sie Ihre Stimmabgabe in Abgeschiedenheit vor. Schreiben Sie auf den leeren Stimmzettel den Namen der Partei, der Sie Ihre Stimme geben wollen. Sie können auch eine bestimmte Person wählen, indem Sie den Namen der Partei und den Namen des Kandidaten bzw. der Kandidatin, dem bzw. der Sie Ihre Stimme geben wollen, schreiben. Legen Sie den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Verschließen Sie den Umschlag durch Zukleben oder Einfalten der Umschlaglasche. Sie können dies ohne die Anwesenheit von Zeugen tun.
  2. Legen Sie in Anwesenheit von zwei Zeugen Ihren Wahlumschlag in den Umschlag mit der Aufschrift „Ytterkuvert för brevröst“ (Äußerer Umschlag für die Briefwahl). Kleben Sie den äußeren Umschlag zu. Schreiben Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Unterschrift deutlich auf die Vorderseite des äußeren Umschlags. Alle Angaben müssen vollständig ausgefüllt sein, damit die Stimmabgabe akzeptiert wird.
  3. Die Zeugen müssen ihre Angaben und ihre Unterschrift deutlich auf der Rückseite des äußeren Umschlags schreiben. Alle Angaben müssen vollständig ausgefüllt sein, damit die Stimmabgabe akzeptiert wird.
  4. Nehmen Sie dann den Umschlag mit der Aufschrift „Omslagskuvert för brevröst“ (Briefumschlag für die Briefwahl) heraus.
    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung haben: Legen Sie die Wahlbenachrichtigung vor den äußeren Umschlag in den Briefumschlag, so dass die Adresse der Wahlkommission Ihrer Gemeinde im Fenster des Briefumschlags sichtbar ist.
    Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung haben: Legen Sie den äußeren Umschlag so, dass die Adresse der Wahlbehörde im Fenster des Briefumschlags sichtbar ist.
  5. Überprüfen Sie, ob Sie alle oben genannten Schritte durchgeführt haben. Wenn Sie alle oben genannten Schritte durchgeführt haben, können Sie den Briefumschlag zukleben und mit einer Briefmarke versehen. Senden Sie Ihre Briefwahlstimme aus dem Ausland so schnell wie möglich, aber nicht vor dem 25. April 2024. Die Briefwahlstimme muss rechtzeitig vor der Auszählung der Stimmen eintreffen. Von Schweden aus dürfen keine Stimmen verschickt werden.

Senden Sie Ihre Briefwahlstimme frühestens am 25. April

Briefwahl bedeutet, dass Sie vorzeitig wählen, indem Sie Ihre Stimme rechtzeitig vor dem Wahltag aus dem Ausland abschicken.

Die Briefwahlstimme muss so verschickt werden, dass sie rechtzeitig vor der Auszählung der Stimmen ankommt. Die Stimme wird nicht gezählt, wenn sie von Schweden aus verschickt wird.

Die Briefwahlstimme wird an das Wahllokal in Schweden geschickt, zu dem Sie gehören. Im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung vom Wahlumschlag getrennt. Der Wahlumschlag wird dann zusammen mit den anderen Stimmen in die Wahlurne gelegt, so als ob Sie im Wahllokal gewählt hätten.

Zeugen

Für die Briefwahl benötigen Sie zwei Zeugen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zeugen müssen keine schwedischen Staatsbürger sein.

Die Zeugen müssen bescheinigen, dass die Briefwahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde, indem sie ihre Angaben auf dem äußeren Umschlag eintragen. Wenn die Zeugen keine schwedische Personennummer haben, können sie stattdessen ihr Geburtsdatum angeben.

Es ist wichtig, dass die Zeugen ihre Angaben deutlich schreiben, damit die Stimmabgabe nicht zurückgewiesen wird.

Stimmzettel

Das Material enthält einen leeren Stimmzettel. Darauf können Sie den Namen der Partei und den Namen des Kandidaten bzw. der Kandidatin schreiben, den bzw. die Sie wählen wollen, wenn Sie eine bestimmte Person wählen wollen. Denken Sie daran, deutlich zu schreiben.

Weitere Informationen über die Wahl einer bestimmten Person sowie über Parteien und Kandidaten finden Sie auf Schwedisch.

Stimmrecht und Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie wahlberechtigt sind, werden Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Wahlbenachrichtigung ist Ihr Wahlrecht vermerkt.

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie schwedischer Staatsbürger sind und in Schweden gemeldet sind oder waren. Sie sind auch wahlberechtigt, wenn Sie Bürger eines EU-Mitgliedstaates sind, in Schweden gemeldet sind und sich in das schwedische Wählerverzeichnis eingetragen haben.

Schwedische Staatsbürger, die in Schweden gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. EU-Bürger, die in das schwedische.Wählerverzeichnis eingetragen werden möchten, müssen sich spätestens 30 Tage vor dem Wahltag bei der Provinzialregierung [länsstyrelsen] anmelden.

Bitte beachten Sie dies:

  • Sie müssen spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wer noch nie in Schweden gemeldet war, hat kein Wahlrecht.
  • Wer Auslandsschwede ist und in einem anderen EU-Land lebt, kann stattdessen in seinem Wohnsitzland wählen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Wahlbehörde des Landes, in dem Sie leben, um sich dort für die Wahl registrieren zu lassen. Auch wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, können Sie nur in einem Land wählen.