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Published: 25 April 2024

Anleitung zum Ausfüllen von Formularen zur Eintragung in das und Löschung aus dem Wählerverzeichnis

Anweisungen für Bürger eines anderen EU-Landes zum Ausfüllen des Formulars zur Eintragung in das oder zur Löschung aus dem Wählerverzeichnis in Schweden für die Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden in Schweden am 9. Juni 2024 statt. Die Wahlen werden in allen Ländern der Europäischen Union (EU) abgehalten. Sie können wählen, ob Sie in dem EU-Land wählen wollen, dessen Staatsbürger Sie sind, oder hier in Schweden, wo Sie registriert sind.

Lassen sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen, wenn sie wählen wollen

Wenn Sie in Schweden wählen wollen, müssen Sie in das schwedische Wählerverzeichnis eingetragen sein. Deshalb wurde ein Anmeldeformular an Ihre Wohnanschrift geschickt. Sie tragen sich in das Wählerverzeichnis ein, indem Sie die Angaben 1–3 auf dem Formular ausfüllen und das Formular an die Provinzialregierung "länsstyrelsen" Ihres Wohnorts schicken. Das Formular muss bis spätestens zum 10. Mai 2024 bei der Provinzialregierung eingehen, damit Sie bei der Wahl 2024 in Schweden wählen können. Verwenden Sie den Antwortumschlag, den Sie im Umschlag erhalten haben; eine Briefmarke ist nicht erforderlich.

Wenn das Formular rechtzeitig eingegangen ist und Ihr Antrag registriert werden kann, erhalten Sie vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post. Die Wahlbehörde in Schweden teilt dann dem EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, mit, dass Sie sich für die Wahl in Schweden angemeldet haben. Sie können dann bei den Wahlen 2024 nur in Schweden wählen.

Verwenden sie zum Ausfüllen des Formulars die Ziffern, die sie auf dem Formular und hier weiter unten sehen

  1. Hier ist Ihre Staatsangehörigkeit eingetragen. Dies ist das EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit im schwedischen Melderegister vermerkt ist. Geben Sie an, wo Sie in dem oben genannten Land zuletzt gewählt haben. Geben Sie vorzugsweise den Namen des Wahlkreises an, wenn Sie sich daran erinnern. Falls Sie sich nicht erinnern, können Sie den Namen der Stadt oder des Gebiets angeben. Sie sollen also keinen Ort in Schweden angeben.
  2. Hier ist Ihre Personennummer eingetragen. Unter diesem Feld müssen Sie unterschreiben.
  3. Hier können Sie Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben, damit wir Sie bei Fragen kontaktieren können.

Streichung

Sie haben sich bei einer der vorangegangenen Europawahlen in Schweden zur Wahl angemeldet. Wenn Sie weiterhin in das schwedische Wählerverzeichnis eingetragen bleiben und bei dieser Wahl in Schweden wählen möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Wenn Sie nicht in Schweden wählen wollen, müssen Sie dies der Provinzialregierung "länsstyrelsen" mitteilen. Sie haben zu diesem Zweck ein Formular für die Anmeldung der Streichung erhalten. Sie melden Ihre Streichung an, indem Sie die Angaben 1–2 auf dem Formular ausfüllen und es an die Provinzialregierung Ihres Wohnorts schicken. Das Formular muss bis spätestens 10. Mai 2024 bei der Provinzialregierung eingehen. Verwenden Sie den Antwortumschlag, den Sie im Umschlag erhalten haben, eine Briefmarke ist nicht erforderlich.

Senden Sie das Formular rechtzeitig ab. Geht das Formular zu spät ein, wird Ihnen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Sie können dann bei den Wahlen 2024 nur in Schweden wählen.

Verwenden sie zum Ausfüllen des Formulars die Ziffern, die sie auf dem Formular und hier weiter unten sehen

  1. Hier ist Ihre Personennummer eingetragen. Unterschreiben Sie in dem Feld unter Ihrer Personennummer.
  2. Hier können Sie Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben, damit wir Sie bei Fragen kontaktieren können.